2103 Langenzersdorf
Bauherr: ÖVW
In der Wienerstraße 225 in 2103 Langenzersdorf sind 32 freifinanzierte Wohnungen (in 4 Baukörpern), eine Tiefgarage mit 32 Stellplätzen,
ein Wendehammer und 19 Besucherstellplätze entstanden.
Unsere Leistungen:
1. Statisch konstruktiver Vorentwurf, Konstruktionsentwurf, Einreichplanung (Vorstatik):
Beratung in statisch-konstruktiver Hinsicht unter Berücksichtigung der
Belange der Standsicherheit, der Gebrauchsfähigkeit und der Wirtschaftlichkeit. Überschlägige statische Berechnung und Bemessung der maßgeblichen Konstruktionselemente und Fundamente. Festlegung
der Hauptabmessungen des Tragwerks (Querschnitte der Konstruktionselemente, Bauteilfugen) samt den erforderlichen Lastaufstellungen und Erläuterungen, abgestimmt auf die Planung. Teilnahme an den
erforderlichen Planungsbesprechungen und Abstimmung mit den sonstigen Fachplanern (z.B. Bauphysik, Haustechnik). Zusammenstellen einer statischen Vorbemessung inkl. Fundierungs- und
Baugrubensicherungskonzept zur Beilage bei der Baueinreichung (Vorstatik).
2. Kostenermittlungsgrundlage (Richtwerte):
Zusammenstellung bzw. Ergänzen der Ergebnisse der Vorstatik derart, dass die
Aufstellung von vorläufigen Massen- und Kostenberechnungen möglich ist. D.h.: Angaben von Bauteilabmessungen und Materialgütern (z.B. Betongüte, Stahlgüte) für alle maßgeblichen Konstruktionen
und von Bewehrungsanteilen und Einbauteilen (z.B. Isokörbe, Dübelleisten, Querkraftdorne, Elastomerlager, Fugenbänder) für Stahlbeton-bauteile. Erforderlichenfalls sind auch besondere
Herstellungsanweisungen (z.B. Betonierabschnitte, ...) anzugeben.
3. Ausführungsplanung (Statik, Konstruktionspläne):
Aufstellen
einer prüffähigen, detaillierten statischen Berechnung der tragenden Bauteile aufbauend auf die statische Vorbemessung. Herstellung aller notwendigen Konstruktionspläne (z.B. Schalungs- und
Bewehrungspläne, Konstruktionspläne für Stahl- und Holzbauteile – keine Werkstattzeichnungen) der tragenden Bauteile samt Stücklisten und den für die Ausführung erforderlichen Angaben und
Arbeitsanweisungen. Überprüfung und Bestätigung aller von dritter Stelle gelieferten statischen Unterlagen und Pläne (z.B. Verlegepläne von Halbfertigteilen oder Fertigteilen), falls diese für
die Standsicherheit und Gebrauchsfähigkeit des Bauwerks von Bedeutung sind. Teilnahme an Planungs- und Baubesprechungen, falls erforderlich. Abstimmung mit den sonstigen Fachplanern.
4. Prüfingenieur lt. BO Wien §§ 125 und 127:
Boden- und Eisenbeschauten (auch Fertigteile), Rohbaubeschau inkl. Verfassen
der zugehörigen Befunde, Konsensprüfung und laufende Berichterstattung an den Bauherrn bezüglich Abweichungen vom bewilligten Bauvorhaben.
5. Bestätigung des Ziviltechnikers zur FSTA lt. BO Wien § 128:
Koordination der Zusammenstellung der Unterlagen zur FSTA, Bestätigung des
ZT zur FSTA, Übergabe der FSTA an die Baubehörde.